Schulabschlüsse

Der Waldorflehrplan ist auf 12 Jahre angelegt. Mit der 12. Klasse beenden die SchülerInnen Ihre Waldorfschullaufbahn mit dem Waldorfschulabschluss.

Die an Waldorfschulen erworbenen staatlichen Schulabschlüsse haben ausnahmslos dieselbe Gültigkeit wie diejenigen der staatlichen Schulen.

Fast alle Schüler:innen an Waldorfschulen erlangen den mittleren Schulabschluss und über die Hälfte gehen mit Erfolg weiter zum Abitur, das am Ende der 13. Klasse absolviert wird.

Abschluss der Berufsreife

Die Berufsreife, oder auch Hauptschulabschluss genannt, erlangen die Schüler:innen am Ende der 11. Klasse.

Qualifizierter Sekundarabschluss I

Ende der 12. Klasse erreichen die Schüler:innen den sog. Realschulabschluss, zusammen mit dem Waldorfschulabschluss.

Waldorfschulabschluss

Die Freie Waldorfschule Westpfalz ermöglicht ihren Schüler:innen in der 12. Klasse den Waldorfschulabschluss, der mit einem umfangreichen Kompetenzerwerb einhergeht, der auch für den beruflichen und wissenschaftlichen Bereich gute Grundlagen bietet. Damit tritt die Waldorfschule für Freiheit und Vielfalt im Bildungssystem ein.

Abitur

Momentanes internes Fächerangebot für die schriftlichen Prüfungen

2 Leistungskurse:   Deutsch und Erdkunde

2 Grundkurse:       Mathematik und Biologie

für die mündlichen Prüfungen

Englisch und Französisch

als Hospitationsfach 1

1. Ethik oder Physik

2. Kunst

Das Aufnahmeverfahren in die 13.Klasse:

In der 12. Klasse findet in der ersten Schuljahreshälfte ein Entwicklungsgespräch zwischen zwei Vertretern des Klassenkollegiums und jedem einzelnen Schüler statt. Dort wird unter anderem auch die Teilnahme an der 13. Klasse besprochen. In diesem Gespräch erfährt der Schüler die zuvor von der Klassenkonferenz festgestellte Empfehlung zum Abitur bzw. Nicht-Empfehlung. Das Ergebnis dieses Gesprächs wird den Eltern schriftlich mitgeteilt.

Nach den Osterferien melden sich die Schüler per Unterschrift für die 13. Klasse an. Sollten bei einem Schüler von Seiten des Abiturkollegiums starke Bedenken bezüglich des erfolgreichen Bestehens des Abiturs geäußert werden, fordert die Schule eine von dem Schüler und den Erziehungsberechtigten unterschriebene Kenntnisnahme der Situation ein. Die 13. Klasse kann dann trotzdem besucht werden.

Die Zulassung zur Abiturprüfung erfolgt zusammen mit dem Halbjahreszeugnis in der 13. Klasse.

Vorbereitung auf das Abitur:

Die 13. Klasse gilt als Vorbereitungsjahr zur Abiturprüfung.

In der 12. Klasse finden zudem in folgenden Fächern zusätzliche Vorbereitungen statt: Mathematik (2 Stunden wöchentlich); Biologie (2 Stunden wöchentlich); Geographie (1 Stunde wöchentlich).

Diese Zusatzkurse müssen von allen Schülern, die das Abitur anstreben, besucht werden.

Fachhochschulprüfung:

Sollte die Abiturprüfung nicht bestanden werden, hat der Schüler die Möglichkeit, die 13. Klasse zu wiederholen, um die Abiturprüfung ein zweites Mal zu versuchen. Gegebenenfalls kann sich der Schüler die erbrachten Leistungen aus den Prüfungen zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife umrechnen lassen. Zum erfolgreichen Bestehen dieses Abschlusses müssen bestimmte Notenuntergrenzen erreicht werden. Es werden jedoch nur 7 Fächer bewertet. Eine Fremdsprache entfällt. Zum vollständigen Erwerb der Fachhochschulreife gehört außerdem ein einjähriges außerschulisches Praktikum oder eine sich anschließende Berufsausbildung.