Inhaltsübersicht
BEITRAGSORDNUNG
Präambel
Jedes Kind trägt Zukunftsimpulse in die Welt. Für deren Ausgestaltung will die Waldorfgemeinschaft Westpfalz durch ihre besondere Pädagogik, gemäß dem Leitbild nach Rudolf Steiner, Raum und Möglichkeiten schaffen.
Die Einrichtungen des Vereins zur Förderung der Waldorfpädagogik Kaiserslautern e.V. umfasst sowohl eine staatlich genehmigte Ersatzschule sowie zwei Kindertagesstätten, die sich durch eine Teilfinanzierung seitens der öffentlichen Hand auszeichnen. Um eine über die Personal- und anteilige Sachkosten hinausgehende stabile Finanzierung dieser Betriebe sicherzustellen, sind wir darauf angewiesen, Vereinsbeiträge zu erheben. Mit den Vereinseiträgen wird sowohl der Betriebshaushalt des Trägervereins ausgeglichen, als auch den Verpflichtungen im Rahmen des Investitionshaushaltes und der Zukunftsvorsorge entsprochen. Der von den Mitgliedern entrichtete Vereinsbeitrag soll durch eine möglichst gerechte Verteilung der Last, entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der Vereinsmitglieder, erbracht werden. Die vorliegende Beitragsordnung dient dazu, die dafür notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Verantwortung und Entscheidungsbefugnis bezüglich der Beitragsverwendung liegen ausschließlich beim Vorstand des Vereins. Kein Kind sollte aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Elternhauses vom Besuch der Kindergärten und Schule ausgeschlossen werden. Diesem Grundsatz entsprechend orientiert sich die Beitragserhebung auf der Höhe des gesamten Netto-Familieneinkommens und basiert auf einer eigenverantwortlichen Selbsteinschätzung der Beitragshöhe.
§ 1 Geltungsbereich & Grundlegendes
- Diese Beitragsordnung gilt für alle Vereinsmitglieder und tritt zum 01.12.2024 in Kraft.
- Bestehende Altverträge und Beitragsvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit ab Vertragsschluss.
- Die Selbsteinstufung und Rückmeldung zur Höhe des zu entrichtenden Beitrags hat in Form der den Aufnahmeunterlagen beigefügten Verpflichtungserklärung innerhalb von 8 Wochen nach Beginn des Geschäftsjahres (1. August) im Schulbüro einzugehen.
- Ausbleibende Beitragszahlungen oder einseitige Reduzierungen der Beträge ohne Zustimmung des Vereins berechtigen den Verein zur Kündigung der Vereinsmitgliedschaft.
- Die Vereinsbeiträge werden monetär erbracht
§ 2 Höhe und Einzug der Vereinsbeiträge
- Die Ermittlung der Höhe des Vereinsbeitrages wird von den Familien in eigenverantwortlicher Selbsteinschätzung unter Anwendung einer Referenztabelle (siehe Beitragsformular) selbst vorgenommen.
- Die Referenztabelle wird einmal im Geschäftsjahr vom Verein überprüft und ggfls. angepasst.
- Der Verein behält sich grundsätzlich vor, bei Bedarf Finanzgespräche mit den Vereinsmitgliedern zu führen.
- Die Vereinsbeiträge werden über den Förderverein Freies Bildungswesen e.V. eingezogen.
§ 3 Erhöhung des Vereinsbeitrages
- Der monatliche zu entrichtende Vereinsbeitrag kann vom Verein jährlich zum 01. September erhöht werden. Bemessungsgrundlage der Erhöhung ist die vom statistischen Landesamt ermittelte Inflationsrate (aufgerundet) in Rheinland-Pfalz.
- Der Jahresfinanzbedarf des Trägervereins wird von dessen Vorstand und der Geschäftsleitung jährlich errechnet und festgelegt. Dieser leitet sich ab aus dem Haushaltsplan und beinhaltet Investitionen in Infrastruktur und die Einrichtungsentwicklung im kommenden Geschäftsjahr. Basierend auf der Haushaltsplanung und dem sich daraus ergebenden Finanzbedarf, stellt der Trägerverein einen Finanzierungsantrag beim Förderverein.
- Sollten die Vereinsbeiträge nicht ausreichen, den ermittelten Finanzbedarf zu decken, erfolgt eine schriftliche Mitteilung an die Vereinsmitglieder, mit der Aufforderung, den persönlichen und individuellen Finanzspielraum zu überprüfen und gegebenenfalls den Vereinsbeitrag entsprechend zu erhöhen.
- Eine Erhöhung der Vereinsbeiträge um mehr als 2% bedarf der Beratung und Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung.
- Darüberhinausgehende Erhöhungen bedürfen der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.
§ 4 Kurzfristige Beitragsermäßigungen
- Sollte sich im Verlauf eines Geschäftsjahres eine Familie aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse außer Stande sehen, den vereinbarten Beitrag zu entrichten, kann ein formloser Antrag auf Ermäßigung per Email oder per Post beim Finanzkreis und der Geschäftsleitung gestellt werden.
- Der Finanzkreis und die Geschäftsleitung entscheiden über die Höhe der Beitragsermäßigung.
§ 5 Solidaritätskasse
- Der Verein unterhält eine Solidaritätskasse aus deren Mitteln Kindern aus finanziell weniger leistungsstarken Familien die Teilhabe am pädagogischen Programm ermöglicht wird.
- Mit einem nach eigenem Ermessen selbst festzulegenden Solidarbeitrag unterstützen Sie unseren Verein dabei, diese Solidaritätskasse zu unterhalten. Der Solidarbeitrag kann zusätzlich zum Vereinsbeitrag regelmäßig oder in Form von Einzelspenden entrichtet werden.
- Anträge auf Unterstützung durch die Solidaritätskasse werden schriftlich an den Finanzkreis und die Geschäftsleitung gerichtet.
- Für getätigte Zahlungen in die Solidaritätskasse stellt der Verein am Ende des Geschäftsjahres eine Spendenquittung aus.
§ 6 Sonstige Regelungen & weitere Beiträge
- Bei der Aufnahme in den Verein wird eine Aufnahmegebühr fällig. Die Gebühr beträgt einmalig 50,- € und ist unmittelbar nach Aufnahme zu entrichten.
- Mit dem Investitionsbeitrag (ehem. Baugeld) leisten Sie Ihren Anteil zur Instandhaltung der Gebäude, die durch die Gemeinschaft bisher finanziert wurden. Der Beitrag wird einmalig in Höhe von zwei Monatsbeiträgen erhoben und ist im ersten Quartal nach Anmeldung fällig. Teilzahlungen sind nach Vereinbarung möglich.
- Die Vereinsbeiträge werden jeweils zum 1. eines Monats per Banklastschrift eingezogen.
- Entstehen dem Verein Kosten durch nicht einlösbare Lastschriften, sind diese zu ersetzen sowie eine Entschädigung für erhöhten Verwaltungsaufwand zu entrichten (anfallende Bankgebühren zzgl. 10,- € Verwaltungsaufschlag).
§ 7 Verpflichtende Elternmitarbeit
Unsere Gemeinschaft und unsere Einrichtungen leben vom Engagement und der aktiven Mitarbeit der Elternhäuser. Näheres regelt die „Vereinbarung über verpflichtende Elternmitarbeit“ in der jeweils aktuellen Fassung.
§ 8 Dokumentationshinweise
Die Vereinbarungen über den Vereinsbeitrag sind vertraulich aufzubewahren und ausschließlich dem Vorstand und von ihm verantwortlich betrauten Personen zugänglich.
Verabschiedet von der Mitgliederversammlung am 29.11.2024
Vereinbarung über Vereinsbeiträge und Gebühren
LEITFADEN ZUR NUTZUNG
Solidarisch mit unserer Schule, unseren Kindergärten und unseren Kindern
Als freier Träger einer staatlich anerkannten Ersatzschule und zweier Kindergärten erhält unser Verein einen Teil der Betriebskosten der Einrichtungen über Fördergelder vom Staat refinanziert. Diese reichen jedoch nicht aus, um alle laufenden Kosten und künftige Investitionen zu decken. Wir sind daher auf monatlichen Vereinsbeiträge aller Eltern und Vereinsmitglieder angewiesen, um den Betrieb der Einrichtungen dauerhaft sicherzustellen.
Solidarität macht den Unterschied:
Im Geiste des Solidarprinzips zahlt jeder von uns so viel, wie er kann.
Wer in der Vergangenheit bereits einen höheren monatlichen Vereinsbeitrag gezahlt hat, als die neue Referenztabelle nun vorgibt und damit gut zurechtkam, ist herzlich eingeladen, diesen Beitrag weiterzuzahlen. Es gibt kein „zu viel zahlen“ – jeder zusätzliche Euro fließt direkt in die Bildung und Entwicklung unserer Kinder.
Ein fairer Beitrag für alle:
Sofern es im Rahmen Ihres Budgets möglich ist, bitten wir Sie, großzügig zu sein. Jeder Euro trägt dazu bei, die Bezahlung und Weiterbildung unserer Mitarbeiter-/innen sicherzustellen, Lernmaterial bereitzustellen und den Alltag der Kinder zu gestalten.
1. Hinweise zur Ermittlung des monatlichen Netto-Familieneinkommens
Grundlegendes:
Wirtschaftliche und finanzielle Nachweise werden nur auf Anfrage des Vereins erforderlich.
Sollte Ihr neuer, selbst festgelegter Beitrag deutlich (mehr als 20%) niedriger ausfallen als Ihr früherer Beitrag, kann der Finanzkreis ein Finanzgespräch mit Ihnen ansetzen, bevor dem Antrag auf Neueinstufung stattgegeben werden kann.
Vertrauensprinzip:
Unsere Gemeinschaft verlässt sich darauf, dass die von Ihnen gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen und nach bestem Wissen und zum Wohle der Vereinsgemeinschaft gemacht werden.
Einkünfte auflisten:
Addieren Sie die monatlichen Nettoeinkünfte Ihres Haushalts (bei zwei Erwerbstätigen bitte beide Einkünfte ansetzen), z. B.:
- Netto-Löhne und -Gehälter
- Renten
- Kindergeld und andere Unterstützungen
- Mieteinnahmen oder andere regelmäßige Einkünfte
Abzugsfähige Kosten berücksichtigen:
Sie können folgende Kosten vom Netto-Familieneinkommen abziehen, um individuelle Belastungen zu berücksichtigen:
- 80% der Wohnkosten: Miete, Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung
- Versicherungen: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung
- Kinderbetreuungskosten: Nachhilfe, Tagesmutter, etc.
- Pflegeaufwendungen: Kosten für Angehörige oder Pflegepersonal
- Bildungs- und Fortbildungskosten: Studiengebühren, etc.
- Medizinische Belastungen: z. B. Zahnersatz, Brillen
2. Leitfaden zur Nutzung der Vereinbarung
Auswahl des monatlichen Vereinsbeitrags anhand der Referenztabelle:
Die Referenztabelle dient als Orientierung, um den monatlichen Vereinsbeitrag entsprechend Ihres monatlichen Netto-Familieneinkommens zu ermitteln. Bitte prüfen Sie, wo sich Ihr monatliches Netto-Familieneinkommen innerhalb der Stufe bewegt:
- Wenn Ihr Einkommen eher am unteren Ende der Stufe liegt, können Sie den niedrigeren Betrag innerhalb der Stufe wählen.
- Liegt Ihr Einkommen am oberen Ende, wäre es solidarisch, den höheren Beitrag innerhalb der Stufe auszuwählen.
- Selbstverständlich dürfen Sie jederzeit auch einen höheren Beitrag wählen als die Referenztabelle vorschlägt.
Flexibilität:
Sie können den genauen monatlichen Vereinsbetrag innerhalb der Stufe (und darüber) frei wählen. Orientieren Sie sich dabei an Ihrem Budget und Ihrer persönlichen Einschätzung.
Persönliche Angaben des Vereinsmitgliedes bzw. des Antragstellers:
Tragen Sie oben im Formular Ihren Namen und Ihre Adresse ein.
Beitragshöhe ermitteln und Referenztabelle nutzen:
Prüfen Sie anhand Ihres Netto-Familieneinkommens die entsprechende Beitragsstufe in der Tabelle und wählen sie einen monatlichen Vereinsbeitrag entsprechend der obigen Hinweise.
2.1 Monatlicher Vereinsbeitrag
Tragen Sie die ermittelten monatlichen Vereinsbeitrag ein.
Der monatliche Vereinsbeitrag wird monatlich per SEPA-Lastschrift eingezogen. Hierzu ist das SEPA-Lastschriftmandat notwendig.
2.2 Investitionsbeitrag
Tragen Sie die Höhe des Investitionsbeitrags ein. Die Höhe beträgt zwei monatliche Vereinsbeiträge.
Markieren Sie, ob Sie den Beitrag als Einmalbetrag oder in Raten zahlen möchten.
Entscheiden Sie, welche Zahlungsweise für Sie passt: Überweisung oder per SEPA-Lastschrift. Hierzu ist das SEPA-Lastschriftmandat notwendig.
2.3 Solidarbeitrag (freiwillig)
Tragen Sie den freiwilligen Solidarbeitrag in das Feld ein.
Markieren Sie, ob Sie den Beitrag als Einmalbetrag oder in Raten zahlen möchten.
Entscheiden Sie, welche Zahlungsweise für Sie passt: Überweisung oder per SEPA-Lastschrift. Hierzu ist das SEPA-Lastschriftmandat notwendig.
2.4 Aufnahmegebühr
Beachten Sie, dass bei Vertragsabschluss eine einmalige Aufnahmegebühr von 50 € fällig wird. Diese Gebühr wird mit dem monatlichen Vereinsbeitrag per SEPA-Lastschrift eingezogen. Hierzu ist das SEPA-Lastschriftmandat notwendig.
Unterschrift und Abgabe:
Ort und Datum: Tragen Sie Ort und Datum ein.
Unterschrift: Unterzeichnen Sie das Formular als Antragsteller.
Abgabe: Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular zusammen mit dem SEPA-Lastschriftmandat beim Vorstand oder der Geschäftsstelle ein.