Elmi Elternmitarbeit

Die Schule ist auf die Mithilfe der Eltern angewiesen.

Bei der Mitgliederversammlung am 06. September 2024 wurde eine verbindliche Elternmitarbeit von 2 Std/Monat pro Familie (Allein Sorgeberechtigte 1 Std/Monat) beschlossen, um den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten. Diese Mitarbeit beinhaltet Tätigkeiten im Klassenverband genauso wie Tätigkeiten für die Schule allgemein.

  1. Warum die selbstverpflichtende Elternmitarbeit?
    Ein Merkmal aller Schul- und Betreuungseinrichtungen in freier Trägerschaft ist die Mitwirkung der
    Eltern in den verschiedensten Bereichen der Schul-/Betreuungsgemeinschaft. Da sie nicht wie
    staatliche Einrichtungen finanziert und getragen werden, ist die Mitarbeit seitens der Eltern
    unerlässlich.
    Was wir für unsere Schule nicht wollen: Dass wenige Schultern viel zu tragen haben
    Wir wünschen uns eine gleichmäßige Verteilung der zu erbringenden Arbeiten in der Elternschaft
    und wollen mit Elmi dazu beitragen. Wir wollen einer Überlastung einzelner Familien vorbeugen
    und Ungleichbehandlung entgegen wirken.
    Jedes Elternhaus besitzt eine Vielzahl von Fähigkeiten, sei es aus dem beruflichen Alltag oder aus
    dem Privatleben, die unserer Schule und unseren Kindergärten helfen können.
    Die unterschiedlichen Interessen, Berufe und Fähigkeiten der Eltern bereichern alle. Daher ist es
    wünschenswert, diese in die Elternmitarbeit einzubringen.
  2. Leitgedanke
    Klare und verbindliche Regeln hinsichtlich der Elternmitarbeit bilden die Grundlage eines guten
    Miteinanders. Elmi soll einerseits zu einer gerechteren Verteilung der anfallenden Arbeiten führen,
    dadurch aber gleichzeitig die Gemeinschaft sowie die innere Verbundenheit mit Schule und
    Kindergärten fördern.
  3. Versuch einer Annäherung
    Die Dokumentation der verpflichtenden Elternmitarbeit beginnt mit dem Schuljahr 2024/2025.
    Es geht dabei nach Abwägung vieler Optionen, Chancen und Risiken um das Vertrauen aller
    Eltern für die Einführung dieses Konzepts, das nach einem Erprobungsjahr gemeinsam überprüft
    werden soll und auch danach fortlaufend für notwendige Veränderungen offen sein wird. Der Elmi-
    Arbeitskreis berichtet in der jährlichen Mitgliederversammlung.
  4. Der Aufwand – Wie viele Stunden erbringt jedes Elternhaus?
    Für jedes Schuljahr wird, basierend auf Aufwandsschätzungen und
    Erfahrungswerten von anderen Waldorfvereinen mit vergleichbaren Konzepten, die folgende
    Stundenzahl veranschlagt:
  • 24 Stunden pro Schuljahr pro Familie bei gemeinsam Sorgeberechtigten und
  • 12 Stunden pro Schuljahr pro Familie bei allein Sorgeberechtigten.
    In den folgenden Jahren kann die Stundenzahl auf Basis der aktuellen Anforderungen ggf. erhöht
    oder gesenkt werden.

Vom ausführlichen Auflisten der geleisteten Elmi-Arbeitsstunden befreit sind

  • Familien, bei denen mindestens 1 Elternteil an der Schule oder im Kindergarten beschäftigt ist.
    Hintergrund: Die Schwierigkeiten und finanziellen Herausforderungen, mit denen sich unser
    Verein in der letzten Zeit beschäftigen musste, haben zu einigen Einschnitten geführt, bei denen
    vor allem auch das Personal mehr belastet wurde. Die Zugeständnisse des Personals
    unterstützen die Gemeinschaft maßgeblich. Diesem soll Rechnung getragen werden.
  • Mitglieder des Vorstandes, Mitglieder von Arbeitskreisen und des Elternrats
    Hintergrund: Die genannten Tätigkeiten sind in der Regel recht zeitintensiv und nehmen deutlich
    mehr Zeit als 24 Stunden pro Jahr in Anspruch.

Konsequenzen fehlender Nachweisbögen/ nicht ausreichend geleisteter Arbeitsstunden

Am Ende eines jeden Schuljahres wird durch den Elmi-Arbeitskreis geprüft, ob von allen Familien
die Erfassungsbögen abgegeben wurden und soweit möglich auf inhaltliche Plausibilität überprüft.
Sollten
a) die Bögen nicht bzw. unplausibel abgegeben werden oder
b) die Stunden der selbstverpflichtenden Elternmitarbeit nicht erreicht werden
sucht der Elmi-Arbeitskreis den Kontakt zu den betreffenden Elternhäusern.
Der Verein behält sich vor, in einer weiteren Stufe ein Entgelt für nicht geleistete Arbeitsstunden zu
erheben bzw. bei Notwendigkeit die zu erbringenden Stunden in Ihrer Anzahl anzuheben (siehe
Stufe 3, verpflichtende Elternmitarbeit).

Ausnahmesituationen – im Gespräch bleiben
Die verpflichtende Elternmitarbeit besteht unabhängig von der Zahlung des allgemeinen
Familienbeitrags bzw. Betreuungsgeldes.
Es gibt außergewöhnliche Lebenssituationen (wie z.B. Krankheit, Trennungssituationen,
andere Sonderbelastungen etc.), die ein Ableisten der festgelegten Elmi-Stunden erschweren oder
unmöglich machen können. Betroffene Elternhäuser sollten in diesem Fall mit dem Elmi-
Arbeitskreis Kontakt aufnehmen, um gemeinschaftlich eine Lösung zu finden.

Aufgaben / Was zählt zur Elternmitarbeit?

  • Aufgaben, die der Klassengemeinschaft oder der Kindergartengruppe zugutekommen (z.B.
    Kassenwart, Gartenbeauftragter, Herstellen von Speisen etc.)
  • Aufgaben, die der Schul-/Kindergartengemeinschaft zugutekommen (außerhalb der Klasse)
  • Tätigkeiten im Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit und in Arbeitskreisen z.B. Festekreis,
    Lasurkreis, Schulgeländegestaltungskreis, Finanzkreis, Vertrauenskreis, Elternrat etc.
  • Übernahme von Diensten bei Veranstaltungen der Schule
  • Instandhaltungsarbeiten am Schulgebäude bzw. auf dem Außengelände der Schule
  • Übernahme von AGs im Rahmen der Nachmittagsbetreuung
    Voraussetzung: Die Arbeit erfolgt unentgeltlich
    Die Stunden werden entsprechend der tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden abgerechnet. Einzig
    für die Herstellung von Speisen (z.B. Salate, Kuchen etc.) wird pauschal 1 Arbeitsstunde
    festgelegt.
    Bei Rückfragen dient der Elmi-Arbeitskreis als Anlaufstelle.

Erfassung der Stundennachweise / Übermittlung an den Elmi-Arbeitskreis

Die Elternhäuser führen eigenverantwortlich und auf Vertrauensbasis einen Stundennachweis
(siehe Vordruck im Anhang). Dieser Vordruck wird auf der Internetseite des Vereins zum
Herunterladen angeboten.
Spätestens am letzten Schultag vor den Sommerferien ist der Stundennachweis beim Elmi-
Arbeitskreis abzugeben.
Die Stundennachweise können auch unterjährig an den Elmi-Arbeitskreis abgegeben werden.
Abgabemöglichkeiten:

  • Persönliche Abgabe über eine dafür vorgesehene Box im Schulsekretariat
  • Postalisch an die folgende Adresse
    Freie Waldorfschule Westpfalz
    Elmi – Arbeitskreis
    Schulstraße 4
    67697 Otterberg
  • Per E-Mail an elmi@waldorfschule-kaiserslautern.de

Hier finden Sie den Elmi Erfassungsbogen